RuheForst Neuigkeiten
2. Juli 2024 – RuheForst® Regionaltreffen in Rheinland-Pfalz
Nicht jeder Wald kann zu einem RuheForst werden. Vielmehr müssen die Wälder insbesondere hinsichtlich Lage, Baumartenzusammensetzung, Bestandsstruktur, Bestandserschließung und Pflegezustand den hohen Qualitätsanforderungen von RuheForst genügen. Eine Grundvoraussetzung, um in die engere Wahl zur Ausweisung als RuheForst zu gelangen, ist in der Regel natürlich auch die Zertifizierung nach den internationalen Qualitätsstandards von FSC oder PEFC.
Die Waldflächen der Ortsgemeinde Niederhosenbach werden vom Staatlichen Forstamt in Birkenfeld (Nahe) betreut. Niederhosenbach bewirtschaftet seine Waldflächen seit Jahren naturnah.
Diese Waldwirtschaft erfolgt gemäß den Kriterien des Zertifizierungssystems PEFC (Pan European Forest Certifikation) und basiert inhaltlich auf internationalen Beschlüssen.
Es kennzeichnet Holzprodukte aus nachhaltiger Forstwirtschaft.