Regenbogenwald

Zur Bestattung von Kindern, die bereits vor/während/nach der Geburt verstorben sind, hat RuheForst Hunsrück einen „Regenbogenwald“ eingerichtet. Am „Regenbogenbiotop“ werden die Beisetzungsplätze für die Kinder kostenlos zur Verfügung gestellt, ebenso die Urne, und es werden auch keine Beisetzungskosten in Rechnung gestellt. Wird ein Grab an anderer Stelle des RuheForstes erworben, sei es als Platz an einem Gemeinschaftsbiotop oder Teil eines Familienbiotopes, werden die Kosten des Beisetzungsplatzes gemäß Entgeltverzeichnis in Rechnung gestellt, Beisetzungskosten und Urne werden auch in diesem Fall von RuheForst Hunsrück getragen.

Für die Übernahme der Patenschaft danken wir Frau Julia Klöckner, bei der Eröffnung des Regenbogenwaldes am 28. November 2009 Parlamentarische Staatssekretärin und Wahlkreisabgeordnete, heute Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Das Angebot gilt auch für Frühgeburten, für die wegen eines Geburtsgewichtes von weniger als 500 Gramm keine Bestattungspflicht besteht. Hierzu ist ein Antrag erforderlich, den bei Ehepaaren sowohl Vater als auch Mutter stellen können, bei nichtehelichen Gemeinschaften ausschließlich die Mutter.

Den Antrag können Sie hier herunterladen.

Antragsformular: Bestattungsgenehmigung nicht bestattungspflichtige Kinder

Eine Sitzgruppe bietet die Möglichkeit, den Regenbogenwald zu einer Begegnungsstätte betroffener Eltern werden zu lassen.

 

RuheForst Hunsrück arbeitet mit der Selbsthilfegruppe „Tränendes Herz – Gesprächskreis trauernder Eltern“ zusammen:

 

Die Selbsthilfegruppe ist im Internet vertreten und auch über E-Mail erreichbar

www.trauernde-eltern-idar-oberstein.de

traenendesherz11@web.de